Aktuelles aus der Gemeinde

Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Reduzierte Öffnungszeiten

Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre E-Mail-Anfragen gerne entgegen und wird diese schnellstmöglich beantworten. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Wir empfehlen Ihnen, allfällige Behördengänge möglichst vor der Umbauphase zu erledigen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)

Ab sofort gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zudem gilt im ganzen Kanton ein generelles Feuerwerksverbot. Das Feuerwerksverbot beinhaltet das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern (gefährlicher Funkenwurf!)

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun - Förderung kultureller Vorhaben

Mit dem Beitrag des Gemeindeverbandes sollen kulturelle Vorhaben (Projekte, Schaffensprozesse, Tonträgerproduktionen, Publikationen etc.) unterstützt werden, die einen direkten Bezug zu einer Gemeinde im Verwaltungskreis Thun haben. Die Ausschreibung richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende sowie Institutionen und Vereine aller Sparten. 2026 stehen für die Förderung maximal 6‘000 Franken zur Verfügung. Pro Projekt werden in der Regel maximal 3‘000 Franken entrichtet. Ab sofort und bis 26. Oktober 2026 können sich Interessierte bewerben.

Ausschreibung

Trink- und Löschwasserreserve gewährleistet

Gemäss Mitteilung der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid ist die Trink- und Löschwasserreserve in Blumenstein gewährleistet. Die Wasserversorgung bittet jedoch darum, private Bewässerungen möglichst nachts (22.00 bis 07.00 Uhr) durchzuführen, damit der Spitzenbezug in den Abendstunden etwas reduziert werden kann.

Zusätzlich macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass der Wasserbezug ab Hydrant bewilligungspflichtig ist (Art. 17 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement).

Aufhebung eines Grabfeldes

Gemäss Art. 19 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Blumenstein ist die Räu­mung von Gräbern mindestens 6 Monate zum Voraus bekannt zu geben.

Aufhebung Reihengräber 1997 bis 2001
Reihengrab Jakob Rufener bis Frieda Rufener-Rufener

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine und Kreuze bei Bedarf bis Ende September 2026 wegzuräumen. Erhebt nach dieser Frist niemand darauf Anspruch, verfügt die Gemeinde darüber. Ab Oktober 2026 werden die Grabfelder geräumt.