Aktuelles aus der Gemeinde

Tür-zu-Tür-Aktion des SRK Kanton Bern

Vom 01. - 07.06.2026 sind in Blumenstein Studierende für das Schweizerischen Rote Kreuz Kanton Bern unterwegs. Sie werben in einer Tür-zu-Tür-Aktion neue Mitglieder für das SRK Kanton Bern. Die Studierenden sind tagsüber von 10:00 bis 14:30 Uhr unterwegs und abends von 17:00 bis längstens 21:00 Uhr. In den Abendstunden finden Nachbesuche statt bei Haushalten, die einen weiteren Besuch am Abend wünschten oder bei denen niemand daheim war.

 

Es handelt sich dabei in keinem Fall um eine Bargeldsammlung. Den neuen Mitgliedern oder interessierten Personen wird ein Flyer abgegeben. Auf diese Mitgliederwerbekampagne ist das Schweizerische Rote Kreuz dringend angewiesen. Die Mitglieder ermöglichen mit ihren regelmässigen Beiträgen, dass die Dienstleistungen für Menschen mit sozialen und gesundheitlichen Schwierigkeiten auch in Zukunft angeboten werden können.

 

Bei allfällige Fragen oder Rückmeldungen zur Werbeaktion können Sie sich direkt an das SRK Kanton Bern wenden: Tel. 031 384 02 90 oder spenden@srk-bern.ch.

Tagesausflug Jugendarbeit Blumenstein-Pohlern

Die Jugendarbeit Blumenstein-Pohlern unternimmt am Samstag, 27.06.2026, einen Ausflug in den Europapark.

Anmeldetalon per E-Mail, als Foto via WhatsApp oder bis spätestens 08.06.2026 beim Pavillon Blumenstein (Badstrasse 6) in den Briefkasten einwerfen.

Information und Anmeldetalon

Aufhebung eines Grabfeldes

Gemäss Art. 19 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Blumenstein ist die Räu­mung von Gräbern mindestens 6 Monate zum Voraus bekannt zu geben.

Aufhebung Reihengräber 1997 bis 2001
Reihengrab Jakob Rufener bis Frieda Rufener-Rufener

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine und Kreuze bei Bedarf bis Ende September 2026 wegzuräumen. Erhebt nach dieser Frist niemand darauf Anspruch, verfügt die Gemeinde darüber. Ab Oktober 2026 werden die Grabfelder geräumt.

Änderungen Betreuungsgutscheine

Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Wie viel Unterstützung Sie bekommen, hängt vom Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, dem Einkommen, dem Vermögen und der Grösse der Familie ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag direkt von der monatlichen Rechnung ab.

Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).

Was sicht per 01.08.2026 ändert