Ersatzwahl in den Gemeinderat
Frau Evelyne Wenger hat per 31. Dezember 2025 als Gemeinderätin demissioniert.
Gestützt auf die Gemeindeordnung vom 01. Januar 2016 hat der Gemeinderat den Termin für die Gemeindeversammlung, an welcher die Ersatzwahl vorzunehmen ist, auf Montag, 01. Dezember 2025, festgelegt.
Gemäss Art. 54 Abs. 8 der Gemeindeordnung gilt für Ersatzwahlen das gleiche Verfahren wie für die Gesamterneuerungswahlen.
Neu wählbar ist, wer spätestens 30 Tage vor der Wahlversammlung, das heisst bis am 31. Oktober 2025 bis 12.00 Uhr, mittels 5 Unterschriften von Stimmberechtigten bei der Gemeindeschreiberei angemeldet ist. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr angenommen.
Detaillierte Auskunft über das Wahlverfahren gibt das Organisationsreglement vom 01. Januar 2016, erhältlich bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein oder zum Download auf der Gemeindehomepage.