Gemeindewahlen

Ersatzwahl in den Gemeinderat

Frau Evelyne Wenger hat per 31. Dezember 2025 als Gemeinderätin demissioniert.

Gestützt auf die Gemeindeordnung vom 01. Januar 2016 hat der Gemeinderat den Ter­min für die Gemeindeversammlung, an welcher die Ersatzwahl vorzunehmen ist, auf Mon­tag, 01. Dezember 2025, festgelegt.

Gemäss Art. 54 Abs. 8 der Gemeindeordnung gilt für Ersatzwahlen das gleiche Verfah­ren wie für die Gesamterneuerungswahlen.

Neu wählbar ist, wer spätestens 30 Tage vor der Wahlversammlung, das heisst bis am 31. Oktober 2025 bis 12.00 Uhr, mittels 5 Unterschriften von Stimmberechtigten bei der Gemein­deschreiberei angemeldet ist. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr ange­nommen.

Wahlvorschlag

Detaillierte Auskunft über das Wahlverfahren gibt das Organisationsreglement vom 01. Januar 2016, erhältlich bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein oder zum Download auf der Gemeindehomepage.