Ersatzwahl in den Gemeinderat
Frau Eva Peter hat als Gemeinderätin per 30. Juni 2023 demissioniert.
Gestützt auf die Gemeindeordnung vom 01. Januar 2016 hat der Gemeinderat den Termin für die Gemeindeversammlung, an welcher die Ersatzwahl vorzunehmen ist, auf Montag, 05. Juni 2023, festgelegt.
Gemäss Art. 54 Abs. 8 der Gemeindeordnung gilt für Ersatzwahlen das gleiche Verfahren wie für die Gesamterneuerungswahlen.
Neu wählbar ist, wer spätestens 30 Tage vor der Wahlversammlung, das heisst bis am 05. Mai 2023 bis 12.00 Uhr, mittels 5 Unterschriften von Stimmberechtigten bei der Gemeindeschreiberei angemeldet ist. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr angenommen.
Die amtlichen Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Blumenstein oder online bezogen werden. Für den zu besetzenden Sitz im Gemeinderat wurden bereits erfolgreich Gespräche geführt.
Detaillierte Auskunft über das Wahlverfahren gibt das Organisationsreglement vom 01. Januar 2016, erhältlich bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein oder zum Download auf der Gemeindehomepage.