Die Gemeinde Blumenstein gibt ab 1. August 2022 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Das Wichtigste in Kürze
Die Gemeinde Blumenstein vergünstigt den Besuch von zugelassenen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausstellt. Die Vergünstigung hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Familiengrösse ab. Ausserdem muss ein Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausgewiesen werden.
Die wichtigsten Eckpunkte zu den Betreuungsgutscheinen entnehmen Sie der Informationsbroschüre für Eltern sowie dem Reglement über die Betreuungsgutscheine für familienergänzende Kinderbetreuung.
Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern auf www.kiBon.ch oder mit dem Gesuchsformular. Das Papierformular kann bei Bedarf verlangt werden.
Sämtliche Informationen und Unterlagen finden Sie auf dem Familienportal des Kantons.
Die Gemeindeverwaltung gibt Ihnen zum Ablauf der Gesuchseinreichung gerne Auskunft.
Änderungen per 01.08.2026
Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).
Was sich ändert:
- Mehr Unterstützung für Familien mit tiefem Einkommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 49 000 Franken (bisher CHF 43 000.–) die maximale Vergünstigung pro Monat.
- Mehr Familien können Gutscheine bekommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 170 000 Franken (bisher CHF 160 000.–) Betreuungsgutscheine.
- Höhere Gutscheine: Die maximale Vergünstigung und der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um fünf Prozent erhöht.
- Mehr Fachpersonal für die Betreuung kleiner Kinder: Neu belegen Kinder bis 18 Monate 1.5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.
Für Sie bedeutet das:
Die Webseite, über die die Betreuungsgutscheine beantragt werden (kiBon), wird rechtzeitig angepasst. Sie können Ihren Antrag wie gewohnt auf der Webseite eingeben.

