Feuerverbot in Waldesnähe und generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter im ganzen Kanton ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen. Widerhandlungen werden mit Busse nach Art. 46 Abs. 1 Bst. d KWaG bestraft.
Ausserhalb von Verbotszonen können Feuer in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind wird empfohlen ganz auf Feuer zu verzichten.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
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Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
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