Einwohner- und Fremdenkontrolle

Einwohnerkontrolle

Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern

Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle persönlich am Schalter oder via eUmzugCH anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Persönlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Krankenkassenkarte
  • Familienbüchlein / Familienausweis / Geburtsschein

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z. B. 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via eUmzugCH abzumelden. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalte sind der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Niederlassungsgemeinde übermittelt anschliessend der Aufenthaltsgemeinde die nötigen Informationen.

Wohnsitzbescheinigung

Eine Wohnsitzbescheinigung kann direkt über unsere Homepage bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.

Identitätskarte / Pass

Informationen finden Sie unter www.be.ch/pass oder www.schweizerpass.ch

Terminreservationen direkt beim Erfassungszentrum:
Tel. 031 635 40 00 oder auch online unter www.ch-edoc-passantrag.admin.ch

Flyer Antragsverfahren Pass und Identitätskarte

Fremdenkontrolle

Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern

Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Fremdenkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z. B. 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.