Regionale Bauverwaltung (RegioBV) Westamt

RegioBV Westamt
Vorgasse 1
3665 Wattenwil

Telefon:033 359 59 41
E-Mail:

www.regiobv.ch

Für Fragen im Zusammenhang mit der Baubewilligungspflicht von Bauten und Anlagen wenden Sie sich bitte direkt an die RegioBV.

Wir bitten Sie in jedem Fall vor Inangriffnahme von Bauarbeiten, die Bauverwaltung über ihr Vorhaben zu informieren. Auch wenn das Vorhaben eventuell nicht baubewilligungspflichtig ist, lohnt sich eine Meldung oder Rückfrage bei der Verwaltung.

Zuständiger Bauverwalter

Rico Gurtner

Öffnungszeiten

Montag08.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwochganzer Tag geschlossen
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag08.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

 

Elektronisches Baubewilligungsverfahren eBau ab 1. März 2022

Baugesuche sind ab dem 1. März 2022 über eBau elektronisch auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit sind insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG),
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG),
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG),
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG),
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung
    (Art. 44 BauG),
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD),
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD).

Weitere Informationen zu eBau finden sich auf www.be.ch/projekt-ebau.
Es besteht die Möglichkeit, im eBau-Testsystem selbständig mit eBau zu üben. Gesuchstellende können sich unter https://portal.ebau-test.sycloud.ch/ ins Testsystem einloggen.

Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen somit ab dem 1. März 2022 nicht mehr durch die RegioBV Westamt resp. die Gemeinden entgegengenommen werden.

Hat eine Bauherrschaft nicht die Möglichkeit ein eBau-Gesuch zu erfassen, kann die eBau Eingabe durch Unternehmungen (Architekten, Planer usw.) erfolgen. Das RegioBV Westamt stellt eine Liste mit beratenden Stellen aus der Region zur Verfügung. Nebst der Liste finden Sie weitere nützliche Informationen rund ums Baugesuch auf der Webseite der RegioBV Wattenwil.

 

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